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Die Geschichte der unserer
Gemeinde

Die Gemeinde Gaissau liegt in der
nordwestlichen Ecke Vorarlbergs und ist umgeben vom behände dahinfliessenden
Alten Rhein, dem Bodensee und den Riedböden der Nachbargemeinde Höchst. Sie ist
damit zusammen mit Bangs und Meiningen einer der am westlichsten gelegenen
Gemeinden Österreichs.
Die Fläche beträgt 532 ha, davon
sind 179 ha Gewässeranteil.
Wohnten 1950 noch 589 Einwohner in
Gaissau, so betrug die Einwohnerzahl 1997 bedingt durch den starken Zuzug und
die rege Bautätigkeit schon 1392.
Der Name Gaissau ist erstmals vor
ca. 1100 Jahren in einer Urkunde sichtbar. Er tauchte in der Beschreibung des
Gemeindebezirkes ”Mark der Höchster” auf.
Genauere Bezichnungen über
”Gaysowe” beginnen erst im 14. Jahrhundert, als die Au zwischen Rheineck, St.
Margrethen und Höchst zur ”Mark Höchst” gehörend, über die Grafen von Feldkirch
zu Österreich kam. Nach den neuesten Geschichtsforschungen ist erwiesen, dass
”Gaißow bi Rinegg” ein Doppelhof war.
Der Namen Gaissau steht seit 600
Jahren für das heutige Gemeindegebiet. Die Herren von Rheineck waren
ursprünglich die Besitzer des Hofes Gaissau, später kam der Besitz in die Hand
des Klosters St. Gallen. Auch nach dem Frieden von Basel 1499, bei dem die
Eidgenossen faktisch aus dem Reich ausschieden und die Grenze am Rein festgelegt
wurde, behielt der Klosterstaat St. Gallen viele seiner Rechte bis zu dessen
Auflösung im Jahre 1798. Somit stand Gaissau zwischen mehreren Herren.
Die Eigenständigkeit der Gaissauer
ist bereits kurz nach 1500 aus Urkunden ersichtlich. 1755 bestätigte der Abt von
St. Gallen die Gemeindeordnung von Gaissau. Die Gemeindebeschlüsse mussten
jedoch vom ihm anerkannt werden, waren die Gaissauer doch seine Untertanen. Erst
nach der Aufhebung des Klosters St. Gallen im Jahre 1798 kam Gaissau ganz unter
die Herrschaft Österreichs.
Die Gemeinde wurde von einem
Ammann, Hauptmann oder Vorsteher, ab 1934 von einem Bürgermeister geleitet. Die
Bezeichnungen Ammann und Hauptmann für ein Gemeindeoberhaupt stammen von
jenseits des Rheins und geben, wie verschiedene Gaissauer Familiennamen,
Hinweise auf die örtliche Besiedlungsgeschichte.
Bis 31.12.1929 waren die
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch und das Bezirksgericht Dornbirn für Gaissau
zuständig. Aus verkehrstechnischen Gründen wurden mit Wirkung vom 1.1.1930
Höchst, Fussach und Gaissau der Bezirkshauptmannschaft Bregenz und dem
Bezirksgericht Bregenz zugeteilt.
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© by Funkenzunft Gaißau
last up date: 07.02.2020 by Mäf
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